Erklärungen von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß §§ 161 AktG zum Corporate Governance Kodex* |
Der Vorstand und der Aufsichtsrat legen eine jährliche Entsprechungserklärung bezüglich des Kodex vor. Diese Erklärung |
Corporate-Governance-Erklärung 2008 |
Corporate-Governance-Erklärung 2007 |
Corporate-Governance-Erklärung 2006 |
Corporate-Governance-Erklärung 2005 |
Corporate-Governance-Erklärung 2004 |
Corporate-Governance-Erklärung 2003 |
Corporate-Governance-Erklärung 2002 |
* Wir weisen darauf hin, dass diese Grundsätze keine umfassende Bindungswirkung für die Zukunft haben. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Handlungen des Vorstands und des Aufsichtsrats werden nur durch das Gesetz vorgegeben. Die Empfehlungen der Regierungskommission bilden hierzu eine sinnvolle Ergänzung. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass diese Empfehlungen in besonderen Situationen den Handlungsspielraum von Vorstand und Aufsichtsrat unangemessen einschränken und dadurch eine am Wohl der Gesellschaft und den Interessen der Aktionäre ausgerichtete Geschäftsführung behindert wird. Zudem enthält der Kodex individuelle Regelungen, deren Befolgung nicht von den Organen der Gesellschaft beeinflusst werden kann. In diesen Fällen kann es zu Abweichungen von den Empfehlungen des Kodex kommen. Diese Abweichungen werden in der jährlich abzugebenden Entsprechenserklärung offen gelegt und, falls erforderlich, erläutert. |
