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Investor Relations


Corporate Governance | Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder

Vergütung der Vorstandsmitglieder

GPC Biotech hat Dienstverträge mit allen gegenwärtigen Mitgliedern des Vorstands abgeschlossen. Diese Verträge sehen grundsätzlich ein Grundgehalt sowie einen jährlichen Bonus vor. Für jedes Jahr werden vom Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand Unternehmensziele aufgestellt. Diese bilden eine wichtige Grundlage für die Erfolgsbeurteilung als Basis für die variable Vergütungskomponente der einzelnen Vorstandsmitglieder. Darüber hinaus werden jedes Jahr persönliche Ziele zwischen jedem Vorstandsmitglied und dem Aufsichtsrat vereinbart. Gegen Ende des jeweiligen Beurteilungszeitraums prüft und bewertet der Aufsichtsrat die Zielerreichung und entscheidet über den Bonus bzw. eine mögliche variable Vergütungskomponente. Neben den vertraglichen fixen und variablen Komponenten der
Vergütung hat GPC Biotech zu Gunsten der Vorstandsmitglieder spezifische Versicherungen abgeschlossen (einschließlich Unfall- und D&O-Versicherungen) und erstattet Vorstandsmitgliedern zudem notwendige angemessene Auslagen. Die Gesellschaft hat weder für den Vorstand noch für die Beschäftigten Pensionspläne abgeschlossen.

 

Dr. Bernd R. Seizinger, Vorsitzender des Vorstands, ist berechtigt Abfindungszahlungen in Höhe von 200 % der Summe seines letzten Jahresgehalts und des Durchschnitts seiner letzten zwei Jahresprämien zu beziehen, sollte der Aufsichtsrat seine Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden beenden und nicht über die derzeit vorgesehene Vertragslaufzeit hinaus verlängern. Die sonstigen Vorstandsmitglieder haben einen Anspruch auf Abfindungszahlungen in Höhe von 100 % ihrer entsprechenden Jahresgehälter, sollte der Aufsichtsrat entscheiden, ihre
Verträge nicht über ihre derzeitige Laufzeit hinaus zu verlängern.

 

GPC Biotech ist der Ansicht, dass die Vergütungsbestandteile
und Leistungen der Dienstverträge mit den Mitgliedern des Vorstands im Einklang mit den üblichen Marktstandards stehen. Abgesehen von den Aufsichtsratsmandaten, die im Anhang zum
Konzernabschluss dieses Geschäftsberichts aufgeführt sind,  haben die Mitglieder des Vorstands keine weiteren Dienstverträge mit anderen Gesellschaften abgeschlossen. Darüber hinaus ist kein Vorstandsmitglied wesentlich an einer anderen Gesellschaft beteiligt.

 

Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Satzungsgemäß sind für die Mitglieder des Aufsichtsrats folgende
jährliche Bar-Fixanteile der Vergütung vorgesehen: Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält 35.000 €, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende 25.000 € und alle anderen Aufsichtsratsmitglieder 15.000 €. In Aufsichtsratsausschüssen vertretene Mitglieder erhalten neben ihrer jährlichen fixen Vergütung folgende zusätzliche Bar-Vergütungen: Für die Tätigkeit als Vorsitzender eines oder mehrerer Ausschüsse (mit
Ausnahme des Prüfungsausschusses) erhalten sie zusätzlich einen jährlichen Betrag von 5.000 € (ggf. zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer), und für die Tätigkeit als Mitglied eines Ausschusses (mit Ausnahme des Prüfungsausschusses) zusätzlich einen jährlichen Betrag von 2.500 € (ggf. zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer). Der Vorsitzende des
Prüfungsausschusses erhält einen zusätzlichen jählichen Betrag von 10.000 € (ggf. zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer), die übrigen Mitglieder des Prüfungsausschusses jeweils einen zusätzlichen jährlichen Betrag von 5.000 € (ggf. zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer). Die Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten keine zusätzliche Bar-Vergütung für ihre Tätigkeit in anderen Ausschüssen.

 

Die Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass jedes Aufsichtsratsmitglied eine jährliche Vergütung in Form von 7.500 Wertsteigerungsrechtener hält, die unter bestimmten Leistungsvoraussetzungen ausübbar werden. Diese Wertsteigerungsrechte werden jährlich am ersten Tag des
ersten Monats nach der Hauptversammlung der Gesellschaft bzw.
wurden am 25. Mai 2007 für das vorangegangene Jahr  ausgegeben. Herrn Prof. Dr. Drews als Aufsichtsratsvorsitzenden und Herrn Lytton als stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden wurden 15.000 bzw. 11.250 Wertsteigerungsrechte zugewiesen. Alle anderen Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten 7.500 Wertsteigerungsrechte. Darüber hinaus wurden jedem Mitglied des Aufsichtsrats (einschließlich des Aufsichtsratsvorsitzenden),
das als Vorsitzender in einem oder mehreren Aufsichtsratsausschüssen (mit Ausnahme des Prüfungsausschusses) tätig war, 5.000 Wertsteigerungsrechte zugewiesen. Alle Aufsichtsratsmitglieder mit Ausnahme derer, die im Prüfungsausschuss vertreten sind, erhielten ferner eine Zuweisung von 2.500 Wertsteigerungsrechten als Vergütung für ihre Tätigkeit in einem oder mehreren Ausschüssen. Dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses wurden 7.500 und den
Mitgliedern dieses Ausschusses 3.750 Wertsteigerungsrechte gewährt. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten keine zusätzlichen Wertsteigerungsrechte für ihre Tätigkeit in anderen Ausschüssen.

 

Ein Wertsteigerungsrecht stellt das Recht dar, die Auszahlung des
Ausübungswerts abzüglich des Basispreises nach Ablauf einer bestimmten Haltefrist und Erreichen eines spezifischen Unternehmensziels zu verlangen. Die Haltefrist für die Wertsteigerungsrechte beginnt am Ausgabetag. Für die 2004 ausgegebenen Wertsteigerungsrechte endet sie mit dem Datum der Erteilung der Marktzulassung für Satraplatin durch die FDA oder die EMEA, je nachdem welches Ereignis früher eintritt. Die 2005 gewährten Wertsteigerungsrechte werden nur fällig, wenn die Marktzulassung beider Behörden vorliegt. Für die 2006 und 2007 zugewiesenen Wertsteigerungsrechte endet die Haltefrist mit der Annahme eines Zulassungsantrags für Satraplatin durch die FDA für eine andere Indikation als Zweitlinien- Chemotherapie von hormonresistentem Prostatakrebs.

 

Die Gewährung von Darlehen an Mitglieder des Aufsichtsrats ist gemäß der Corporate-Governance-Grundsätze der Gesellschaft nicht zulässig. Gemäß § 114 Aktiengesetz erfordert der Abschluss von Beraterverträgen oder Dienstverträgen mit Mitgliedern des Aufsichtsrats die Zustimmung des gesamten Aufsichtsrats.

 

Einzelheiten zu den Bezügen des Vorstands und Aufsichtsrats sind im Geschäftsbericht 2007 auf den Seiten 22 sowie im Konzernanhang dargestellt. In der Rubrik Anteilsbesitz der Organe dieser Webseite finden Sie Informationen zu den Aktienoptionen des Vorstands und vergleichbaren Vergütungskomponenten, die langfristige Anreize bieten und Risikoelemente beinhalten. 

 

 

Aktienbasierte Vergütung

GPC Biotech gewährt Mitgliedern des Vorstands, Führungskräften, Beschäftigten und (in der Vergangenheit) Beratern Aktienoptionen. Den Aktienoptionsplänen entsprechend können die Optionen innerhalb von zehn Jahren ab dem Datum ihrer Ausgabe ausgeübt werden. Gemäß dem deutschen Aktiengesetz kann eine Option frühestens nach Ablauf von zwei Jahren nach dem Ausgabetag ausgeübt werden. Der Ausübungspreis entspricht dem Durchschnitt der letzten
fünf Handelstage der Inhaberstammaktien der Gesellschaft vor dem jeweiligen Ausgabezeitpunkt. Jeweils 25 % der Optionen werden pro Jahr über einen Zeitraum von vier Jahren anteilmäßig ausübbar.

 

Die Gesellschaft gibt auch Wandelanleihen an Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte aus. In der Vergangenheit wurden Wandelanleihen auch an den Aufsichtsrat ausgegeben. Details finden Sie in den Tabellen auf S. 22 des Geschäftsberichts 2007.

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